UN-Menschenrechtskommission

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  • 27.03.06: Die UN-Menschenrechtskommission hat ihre Arbeit beendet und wird von neu geschaffenem Menschenrechtsrat abgelöst

Die UN-Menschenrechtskommission (englisch: United Nations Commission on Human Rights) ist eine gemäss Artikel 68 der UN-Charta eingesetzte Fachkommission der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechte. Das Gremium wurde 1946 gegründet und ist als Unterorgan dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat rechenschaftspflichtig. Der Kommission gehören 53 Regierungsvertreter an. Sie hat ihren Sitz in Genf, Schweiz.

Die UN-Menschenrechtskommission ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Menschenrechtsausschuss (englisch: Human Rights Committee), dem UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte überwacht.

Die Kommission tagt jährlich in einer sechswöchigen Periode von März bis April. Bei Bedarf finden zwischendurch Sondersitzungen statt. Zur Lenkung des öffentlichen Interesses beurteilt sie die Lage der Menschenrechte in bestimmten Ländern. Dabei kommt es innerhalb des Gremiums immer wieder zu Kontroversen über die Auswahl der Länder, in die die Sonderberichterstatter letztendlich entsendet werden. Ergänzend zu diesen Berichten geht sie auch Hinweisen aus individuellen Menschenrechtsbeschwerden gemäss dem UN-Zivilpakt nach.

Den Kontrollkompetenzen ihrer völkerrechtlichen Kodifizierungen sind allerdings Grenzen gesetzt, sie darf Menschenrechtsverletzungen nur feststellen und öffentlich verurteilen. Entscheidungen über Maßnahmen zur Durchsetzung und Wahrung der Rechte werden vom UN-Sicherheitsrat und/oder der UN-Generalversammlung getroffen.

Bei den Jahrestagungen sind mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und etwa 200 nichtstaatliche Organisationen als Beobachter vertreten.

[bearbeiten] Ablösung

Mit der Reform der Vereinten Nationen entschloss sich die UN-Generalversammlung am 15. März 2006 mit großer Mehrheit für die Gründung des UN-Menschenrechtsrates als Nachfolge der UN-Menschenrechtskommission. Die Kommission war von einigen Seiten in die Kritik geraten, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es den Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich innerhalb der Kommission gegenseitig zu schützen.

[bearbeiten] Weblinks


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